Was sind „Vermittlungshemmnisse“ und wann benötige ich Psychosoziale Beratung?
Im Jobcenter fällt manchmal das Wort „Vermittlungshemmnis“. In diesem Blog-Artikel können Sie nachlesen, was „Vermittlungshemmnis“ im Zusammenhang mit Psychosozialer Beratung bedeutet. Außerdem erfahren Sie, bei welchen Themen ich Sie in meiner Praxis unterstützen und begleiten kann.
Vielleicht haben Sie gerade im Jobcenter von Psychosozialer Beratung gehört und benötigen weitere Informationen?
Vermittlungshemmnisse
Mit dem Begriff Vermittlungshemmnis sind im Allgemeinen die Gründe gemeint, die eine Beschäftigungsaufnahme erschweren. Diese Gründe hemmen die betroffenen Menschen an einer Teilnahme am Arbeitsleben. Daher Hemmnisse. Vermittlungshemmnisse.
Dazu zählen unter anderem gesundheitliche Einschränkungen, psychische Belastungen, Betreuungspflichten (z. B. Kindererziehung oder Pflege), Langzeitarbeitslosigkeit, ein fehlender Schulabschluss oder Sprachprobleme.
Manche Betroffene haben auch viele Probleme gleichzeitig. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat dazu eine Studie durchgeführt und festgestellt, dass es 9 große Hemmnisse gibt. Ein Ergebnis dieser Studie war auch, dass die Hälfte der Betroffenen sogar 2-3 dieser Hemmnisse gleichzeitig haben (Schäfer 2014). Klar, dass es dann schwer fällt den Alltag zu bewältigen und dass eine Jobsuche schwierig ist.
Ihnen wird Hilfe angeboten
Wird Ihnen im Jobcenter vorgeschlagen, eine Psychosoziale Beratung in Anspruch zu nehmen, dann bedeutet das erst einmal ganz allgemein, dass Ihnen Hilfe angeboten wird. Es bedeutet auch, dass jemand erkannt hat, dass Sie belastet sind. Dass Sie Probleme oder Sorgen haben, die Sie vielleicht nicht so einfach alleine lösen und bewältigen können.
Die Einzelgespräche in der Psychosozialen Beratungsstelle sind als Begleitung und Unterstützung für Sie gedacht. Hier ist Raum für Ihre Fragen, hier können Sie psychische Belastungen – wie Ängste – bearbeiten oder Weitervermittlungsangebote erhalten. Sie können auch ganz praktische Übungen erlernen.
Das könnten Übungen zur Entspannung, Stressbewältigung, Alltagsgestaltung oder Kommunikation sein. Sie werden individuell unterstützt, damit Sie die Hilfe bekommen, die Sie persönlich benötigen und die Sie sich wünschen.
Wichtig für Sie: Psychosoziale Beratung ist ein freiwilliges Angebot. Niemand kann Sie zwingen, daran teilzunehmen.
Vermittlungshemmnisse abbauen
Die „Vermittlungshemmnisse“, also die Ursachen, die Kunden aus dem Jobcenter zu einer Psychosoziale Beratungsstelle führen können, sind vielfältig.
Ich habe mich in meiner Praxis auf die Bearbeitung von belastenden Gedanken / Gefühlen spezialisiert und auf zwischenmenschliche Kommunikation. Flyer zum Ausdrucken
Daher unterstütze ich Sie insbesondere bei folgenden Themen:
(1) Individuelle Belastungen und körperliche Symptomen, dazu gehört unter anderem:
- Fehlende emotionale Belastbarkeit; starke ungesteuerte Emotionen
- Verminderter Selbstwert, Schwierigkeiten Entscheidungen zu treffen
- Negatives Denken, Grübeln und Sorgen
- Häufige Erkrankungen oder Schmerzen
- Psychosomatische Symptome, Umgang mit Erkrankungen, Essstörungen
(2) Belastungen im sozialen Umfeld und Beruf, dazu gehört unter anderem:
- Ängste, Phobien, Panik (Panikattacken)
- Häufige Arbeitsunfähigkeiten oder Erschöpfung
- Erziehungsprobleme, Trennung oder Scheidung
- Hemmung mit anderen in Kontakt zu treten
- Soziale Isolation
- Probleme in einer Beschäftigungsstelle / Maßnahme, die eine weitere Teilnahme gefährden
An diesen Beispielen können Sie erkennen, dass sich die psychosoziale Betreuung nicht auf die Bewältigung ganz allgemeiner Lebenskrisen oder Schwierigkeiten in der Alltagsbewältigung begrenzt.
Hier geht es vielmehr um eine belastende Kombination von psychischen Beeinträchtigungen und sozialem Umfeld. Also psychische Probleme, die sich im sozialen Umfeld zu weiteren Schwierigkeiten auswachsen und deshalb zu einer insgesamt komplexen Problemlage verdichten (Quelle: Verfahrensregelung der Region Hannover).
Beispiel Angst
Ein anschauliches Beispiel sind Ängste. Sie können im Beitrag „Angstauslösende Gedanken“ nachlesen, welche Gedanken Angst auslösen können. Manchmal weiß man nämlich gar nicht, dass es tatsächlich „Angst“ ist, die einen belastet. Dort ist auch beschrieben, dass diese Gedanken mit Themen wie Ausgrenzung, Einsamkeit, Verlust, Mangel, Kritik, Scham, Versagen, Kontrollverlust, Krankheit, Alter und Tod zusammenhängen. Also im Miteinander mit anderen Menschen, in der Familie und im Beruf entstehen. Dies zeigt deutlich, dass im sozialen Umfeld Ängste leicht entstehen können.
Vertraulichkeit und Schweigepflicht
Es ist verständlich, dass jemand, der seine Ängsten kontrollieren und reduzieren kann, einfacher in den Arbeitsalltag zurückfindet. Wichtig für Sie: Da die Psychosoziale Beratung der Schweigepflicht unterliegt, können Sie Ihre Probleme in meiner Praxis offen und in einem sicheren Rahmen besprechen und bearbeiten. Mehr zum Thema Schweigepflicht steht im Beitrag „Schweigepflicht – wer erfährt von meinen Problemen?„
Und was noch interessant sein könnte: Es besteht die Möglichkeit, dass Sie vom Jobcenter eine gewisse Zeit zur Verfügung gestellt bekommen, in der Sie diese Probleme (Vermittlungshemmnisse) in Ruhe bearbeiten können. Sie könnten zum Beispiel mit Ihrerm Fallmanager besprechen, dass Sie sich erst nach Abschluss der Psychosozialen Beratung weiter bewerben müssen. Dann bekommen Sie eine Art „Pause“. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie derzeit so große Ängste vor Bewerbungsgesprächen oder vor den Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln haben, dass Sie diese Aufgaben bisher immer verschoben oder abgelehnt haben.
Und wenn Sie doch eher eine Psychotherapie benötigen?
Das oberste Ziel ist dann, dass Sie an die entsprechenden Stellen – zum Beispiel einen niedergelassenen Psychotherapeuten – weitervermittelt werden. In meiner Praxis informiere ich Sie gerne über die notwendigen Schritte. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag „Psychosoziale Beratung oder Psychotherapie?„.
Falls Sie Interesse an einer Psychosozialen Beratung haben, machen Sie einen Termin mit Ihre(n) persönlichen Ansprechpartner_in oder Ihre(n) Fallmanager_in im Jobcenter aus und fragen nach dem Vermittlungsschein für Psychosoziale Beratung. Oder kontaktieren Sie mich (Kontaktformular).
Herzliche Grüße aus Garbsen
Claudia Berger
Quellenangabe:
Verfahrensregelung der Region Hannover zur Leistungserbringung der psychosozialen Betreuung nach § 16 a Nr. 3 SGB II
Schäfer, Christoph (2014) Hartz IV : Von guten Mächten lebenslang gestützt. Frankfurter Allgemeine Zeitung (auch Online)
OFFEN . ANDERS . GUT – wie Sie persönliche Veränderungen erreichen
Theorie und Wissen alleine bewirken keine Verhaltensänderung. Also auch nicht das Lesen dieses Blog-Artikels. Wenn Sie etwas „verstehen“ oder „einsehen“, wird sich nicht viel in Ihrem Alltag verändern. Allerdings motivieren uns Wissen und Erkenntnisse, Veränderungen in Angriff zu nehmen! Wenn Sie sich von Ihrer persönlichen Situation „ein Bild machen wollen“ und die damit verknüpften (negativen) Gedanken und Gefühle bearbeiten möchten, dann sind Sie bei mir richtig.
In der Region Hannover gibt es viele freie Anbieter zu Coaching, Beratung und Psychotherapie. Was mich auszeichnet? Mit mir sprechen Sie nicht über Probleme, mit mir finden Sie Lösungen – auf Wegen, die Sie bisher noch nicht gegangen sind: OFFEN . ANDERS . GUT
Dr. rer. nat. Claudia Berger, Heilpraktikerin für Psychotherapie – Psychotherapie, Psychosoziale Beratung, Psychologische Beratung und Kunsttherapie in Garbsen (Region Hannover), Praxis und Atelier im Gesundheitszentrum Garbsen, Kontaktformular